Wir führen eine nahezu unbegrentze Auswahl an Brillengestellen. Ob klassisch elegant, modisch chick oder einfach zeitlos schön. Wir haben die passende Fassung für Sie. Wir beraten Sie und führen Ihnen unsere Brillenmodelle gerne einmal vor.
Wir führen für Sie unter anderem folgende Markenfassungen: Andy Wolf, Jaguar, Davidoff, Menrad, HIS, Daniel Hechter, Rodenstock, OWP, Mexx, Esprit, Flair, Eye:max, Porsche, Charmant, Elle, Humphrey’s, von Bogen,Jos.
Brillenglas
Fast noch wichtiger als die Wahl des richtigen Brillengestells ist das richtige Brillenglas! Auch hier helfen wir Ihnen mit unserer kompetenten Beratung, die für Sie richtige Entscheidung zu treffen.
Schwimmbrillen mit Kunststoffgläsern
In Ihren Stärken verglasbar! Preise auf Anfrage mit Angabe Ihrer Stärken. Nur möglich bis zu einer Stärke von -8 dph, cyl + 4.0
Tauchermasken
Auch Tauchermasken können mit Stärken verglast werden. Hier bitte die Preise und nähere Informationen anfragen!
Lupen
Wir halten für Sie ständig eine Auswahl an verschiedenen Lupen und anderen vergrößernden Hilfsmitteln bereit um eine gute Beratung zu gewährleisten.
Vergrößernde Sehhilfen
Der Begriff “Low Vision” kommt aus dem englischsprachigen und bedeutet in der direkten Übersetzung: “eingeschränkt sehfähig” oder “eingeschränktes Sehen”. Im deutschen Sprachgebrauch wird der Begriff “Sehbehinderung” verwendet, was aber das eigentliche Problem nicht genau trifft. Leider spricht man auch im Bundessozialhilfegesetz von (BSHG) von einer “Sehbehinderung”. Eine Klassifizierung, bzw. Einstufung nach dem Grad der Sehbehinderung ist zur Erlangung von Sozialleistungen unbedingt erforderlich.
Im Bundessozialhilfegesetz ist die Sehbehinderung, bzw. der Grad der Sehbehinderung wie folgt definiert:
Sehbehinderung ist eine zentrale Sehschärfe
beider Augen von einem Visus von 0,3;
bei mindestens einem Auge einem Visus von 0,075, was einem Restsehvermögen von 30% bis 7,5% entspricht.
Hochgradige (wesentliche) Sehbehinderung entspricht einem Visusbereich
beider Augen von 0,05 und
mindestens einem Auge von Visus 0,03; Restsehvermögen von 3% bis 5%.
Praktische Blindheit entspricht einem Visus
beider Augen von weniger als 0,02; Restsehvermögen von weniger als 2%.
Viele Erkrankungen der Augen führen zu einer Verminderung der Sehschärfe (Visusabfall). Hauptursache sind Erkrankungen der Netzhaut, wie Makuladegeneration oder Netzhautveränderungen. Vergrößernde Sehhilfen haben die Aufgabe, den Visusabfall durch Vergrößerung der Netzhautbilder zu kompensieren.
Ein Ziel, welches bei der Versorgung mit vergrößernden Sehhilfen erreicht werden soll, ist wieder Zeitungsdruck lesen zu können, d.h. den sehbehinderten Menschen mit Hilfe entsprechender optischer oder elektronischer Hilfsmittel in die Lage zu versetzen, als hätte er 50% Restsehvermögen, was für das Lesen von Zeitungsdruck ausreichend ist; oder ihn so zu versorgen, daß er eine Sehschärfe von mindestens 10% erreicht, um sich wieder alleine im Freien und ohne fremde Hilfe, am Tage in bekannter Umgebung zu orientieren.
Mindestwerte für Sehschärfe
Visus 0,8 (80% Restsehvermögen) für Fahrplan
Visus 0,7 (70% Restsehvermögen) für Telefonbuch
Visus 0,5 (50% Restsehvermögen) für Zeitungsdruck
Visus 0,1 (10% Restsehvermögen) für Orientierung im Freien
Die Wahl der richtigen Vergrößerung für eine Sehhilfe wird aus dem Verhältnis der gewünschten Sehschärfe zur Sehschärfe mit dem bestmöglichen Brillenglas bestimmt.